Die Anwaltskanzlei Peiser ist in folgenden Bereichen tätig:
- Vertriebsrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz/Wettbewerbsrecht
- Arbeitsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Strafrecht
- Pflichtverteidigungen
- Versicherungsrecht
- Zivilrecht
Rechtsanwalt Christoph Peiser erhielt im Jahr 2000 die Zulassung zum Rechtsanwalt und im Jahr 2005 die Zulassung zum Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg. Er ist an allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt. Im Jahr 2002 absolvierte Rechtsanwalt Peiser bei Herrn Prof. Dr. Eidenmüller eine Zusatzausbildung zum Wirtschaftsmediator.
Frau Rechtsanwältin Peiser erhielt im Jahre 2002 die Zulassung zur Rechtsanwältin in Nürnberg. Sie ist an allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertretungsberechtigt. Seit dem Jahre 2007 gehört sie der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg an. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Pflichtverteidigung und dem allgemeinen Strafrecht.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Isabell & Christoph Peiser
Rechtsanwälte